Hi
folgender Fall: Flug gebucht MUC-MEX. 14 Tage vor Reiseantritt verschiebt die Airline den Rückflug um 48h. Die Reise kann vom Reisenden so aber nicht mehr durchgeführt werden und wird von ihm storniert. Greifen hier die bekannten Fluggastrechte und entsprechenden Entschädigungszahlungen (die Reise wurde schließlich nicht begonnen)
Leider ist der Sachverhalt etwas ungenau.
Es muss geklärt werden was mit dem Begriff Reise gemeint ist.
Vermutlich handelt es sich um einen normalen Hin- und Rückflug also die Verbindung MUC-MEX-MUC, wenn in dem Fall 14 Tage vor dem Hinflug die Annullierung des Rückflugs erfolgt konnte die Erstattung des vollständigen Flugpreises verlangt werden was hier passiert ist, der Anspruch auf Ausgleichszahlung dürfte nicht entstanden sein da der Rückflug X Tage nach dem Hinflug statt findet, daher wurde die Annullierung des Fluges vor der relevanten zwei Wochen Frist bekannt gegben und der Anspruch auf Ausgleichszahlung scheidet aus.
Sollte es sich tatsächlich nur um die eine Oneway Flugstrecke handeln muss genau ermittelt wann die Annullierung des Flugs mitgeteilt wurde und wann dieser statt finden sollte, liegen zwischen beiden Zeiten weniger als 336 Stunden (eben 14 mal die 24 Stunden) dann kommt die Ausgleichszahlung in betracht.
Allerdings hätte man beachten sollen, dass durchaus der Anspruch bestanden hätte noch am selben Tag gegebenfalls mit anderer Route und/oder anderer Fluggesellschaft befördert zu werden, diese Anspruch ist inzwischen durch die Stornierung jedoch erloschen.